Professionelle Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Als zertifizierter Fachbetrieb bieten wir Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einen umfassenden Service.
In unserer Verwertungsanlage zerlegen wir die Altgeräte vorwiegend von Hand, entfernen Schadstoffe und Bauteile und sortieren diese. Die Grundlage sind Vorgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz und dem Merkblatt 31 Teil A und B der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
Seit Jahren zählen Gewerbebetriebe, Banken, Behörden, Schulen etc. und über die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis die Recyclinghöfe mit den privaten Haushalten zu unseren Kunden.
Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56 und 57 KrWG
Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Vorbereitung zur Wiederverwertung von Abfällen
Zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG
Wir sind ausgezeichnetes KLIMAfit Unternehmen des Landes Baden-Württemberg
Und stehen für eine transparente und konsistent ökologische Wertschöpfungskette. Durch die händische Zerlegung und Aufarbeitung von Elektroaltgeräten lassen sich erhebliche Mengen an CO2-Emissionen einsparen bzw. reduzieren. Es entstehen hochwertige Sekundärrohstoffe.
Nachhaltiges Recycling
Der Weg zum neuen Produkt
Möglichkeit für den Hohenloher Bürger
Umfassendes Know-how und jahrelange Erfahrung
- Zerlegung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten seit 1994.
- Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb seit 2002 mit Erstbehandlungsanlage nach ElektroG seit 2006.
- Hochwertige Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten und industriellen Bauteilen – es wird eine Verwertungsquote von über 95 % erreicht.
- Alle Datenträger (z.B. Festplatten) werden nach Beauftragung dahingehend behandelt, dass sie zerlegt oder gebohrt oder vermischt werden.
Service und Sicherheit für Gewerbebetriebe, Banken, Behörden und Schulen
Unser Ziel ist die abfallwirtschaftliche Aufgabe der Schonung natürlicher Ressourcen unter Berücksichtigung zu isolierender, belastender Materialien. Wir beraten Sie gerne, rufen Sie an.
- Wir bieten die fachgerechte Abholung vor Ort mit entsprechenden Behältersystemen an.
- Wir halten Sammelentsorgungsnachweise für gefährliche Abfälle wie Elektrogeräte, Kühlgeräte (Wärmeüberträger), Batterien, Leuchtstoffröhren (Lampen) nach § 50 KrWG vor.
- Die Beförderung der Elektro- und Elektronikaltgeräte mit Lithiumbatterien erfolgt nach den aktuellen Bestimmungen des Gefahrgutrechts.
- Die erforderlichen Nachweise zur Erfüllung der Registerpflicht nach § 49 KrWG werden von uns sofort ausgestellt.